Ihre Aufgabe
Im Kontext eines interdisziplinären Arbeitsumfelds sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland den Jugendanwältinnen und Jugendanwälten in der Fallführung direkt unterstellt. Sie führen Abklärungen der persönlichen Verhältnisse der Jugendlichen und verschaffen sich so einen umfassenden Einblick in die Lebensumstände der Jugendlichen. Es werden Ursachen- und Erklärungsmodelle ausgearbeitet, welche zusammen mit den Abklärungsergebnissen die Voraussetzungen für das weitere Vorgehen bilden. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertretung werden Massnahmeziele formuliert, die periodisch evaluiert und falls notwendig angepasst werden. Während des ambulanten oder stationären Massnahmevollzugs erfolgen nebst Betreuungs- und Begleitaufgaben auch organisatorische und administrative Tätigkeiten. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Lehrbetrieben, Fach- und Amtsstellen sowie ambulanten und stationären Institutionen bilden einen wichtigen Teil der täglichen Arbeit. Nach einer Einstiegsphase bietet sich die Möglichkeit eigenständig Dossier zu führen.
Ihr Profil
Als Praktikantin oder Praktikant führen Sie unter fachlicher An- und Begleitung eigenständig eine Abklärung der persönlichen Verhältnisse während einer Strafuntersuchung durch. Sie erstatten laufend Bericht und stellen erforderliche Anträge an die zuständige Jugendanwältin oder den zuständigen Jugendanwalt. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertretung suchen Sie adäquate Lösungen, was die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnlösung, einer Lehr- oder Arbeitsstelle, eines Therapieplatzes u.v.m. zur Folge haben kann. Sie nehmen an Eintritts-, Standort- und Abschlussgesprächen teil, stellen den Informationsfluss aller Beteiligten sicher, führen das Betreuungsjournal und evaluieren in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen die Vollzugsziele. Sie begleiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei externen Gesprächen und lernen dadurch eine Vielzahl von ambulanten und stationären Jugendeinrichtungen kennen. Im Rahmen von wöchentlichen Praxisgesprächen werden die eigene Arbeit reflektiert und der Bezug zwischen Theorie und Praxis hergestellt.
Wir bieten Ihnen
Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Jugendstrafgesetzes sowie in die Jugendstrafprozessordnung und können an einzelnen Einvernahmen und Urteilseröffnungen beisitzen.
Grundlage für die Anstellungsbedingungen ist die Verordnung des Kantons Bern (PAV).
Abweichung von der PAV:
Das vollendete 25. Altersjahr wird vorausgesetzt. Es handelt sich um ein Ausbildungspraktikum im Rahmen eines Studiums an einer Fachhochschule für Soziale Arbeit. Andere Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
24-03-2024
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