Sie klären die fürsorgerechtliche Zuständigkeit gemäss Sozialhilfegesetz (SHG) und Zuständigkeitsgesetz (ZUG) von Personen ohne festen Wohnsitz.
Sie prüfen die Anspruchsvoraussetzung für wirtschaftliche Hilfe gemäss SHG und den Richtlinien der Sozialbehörde der Stadt Zürich.
Sie berechnen die wirtschaftliche Sozialhilfe und richten diese aus.
Sie beraten Personen ohne festen Wohnsitz, Obdachlose und Rückwanderer aus dem Ausland mit dem Ziel, die soziale und berufliche Integration zu ermöglichen.
Sie erledigen die Fallführung (Beratung und Administration) selbständig unter Anleitung der Praktikumsbegleitenden.
Sie arbeiten mit Behörden, Sozialversicherungen und niederschwelligen Wohneinrichtungen sowie Fachstellen aktiv zusammen.
Sie bringen mit
Laufendes Studium an einer Fachhochschule Soziale Arbeit
Offene und wertschätzende Grundhaltung
Kommunikationsfähigkeit und lösungsorientiere Arbeitsweise
Belastbarkeit, Flexibilität und beraten gerne Menschen in prekären Lebenslagen, welche oft durch Armut, Obdachlosigkeit, Krankheit und Sucht geprägt sind
Wenn Sie sich registriert haben, können Sie ein Unternehmensprofil erstellen. Sie sind nur noch wenige Schritte davon entfernt, den passenden Mitarbeiter zu finden.