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Fachspezialist/in Zulassung Aufenthalt in Bern

Das Staatssekretariat für Migration SEM sucht:Fachspezialist/in Zulassung Aufenthalt60%-80% /... Migration bewegtSie möchten sich einem jungen und dynamischen Team von rund einem Dutzend französisch- und italienischsprachigen Mitarbeitenden...

Jobbeschreibung

Das Staatssekretariat für Migration SEM sucht:
Fachspezialist/in Zulassung Aufenthalt
60%-80% / Bern
Migration bewegt
Sie möchten sich einem jungen und dynamischen Team von rund einem Dutzend französisch- und italienischsprachigen Mitarbeitenden anschließen, die mit der Anwendung von Bestimmungen im Bereich des Ausländerrechts auf Bundesebene und im internationalen Bereich betraut sind? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Aufgaben
  • Durchführen des Zustimmungsverfahrens im Bereich Aufenthalt (Härtefälle, Sans-Papiers, Rentnerinnen und Rentner, Familiennachzug usw.)
  • Anordnen von Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen (Wegweisungen, Einreiseverbote)
  • Verfassen von Stellungnahmen an das Bundesverwaltungsgericht
  • Zusammenarbeiten mit kantonalen Migrationsbehörden, Schweizer Auslandvertretungen und anderen Partnern der Bundesverwaltung (NDB, fedpol, EDA usw.)
 
Ihr Profil
  • Hochschulabschluss, vorzugsweise der Rechtswissenschaften, sowie Interesse an Migrationsfragen und an der Bearbeitung besonderer ausländerrechtlicher Fälle
  • Schnelle Auffassungsgabe, Selbstständigkeit und Fähigkeit, auch unter starker Belastung strukturiert zu arbeiten
  • Redaktionelles Geschick und Flair für klare Kommunikation
  • Vernetztes Denken, Taktgefühl und Flexibilität
  • Aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und praktische Englischkenntnisse
Über uns
Die Abteilung Zulassung Aufenthalt des SEM ist zuständig für alle rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Zulassung und dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz, soweit sie nicht die Arbeitsmarktzulassung betreffen. Sie bearbeitet Visumanträge für kurzfristige Aufenthalte oder aus humanitären Gründen sowie Einsprachen bei Visumverweigerung. Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens des Bundes entscheidet sie namentlich über folgende Fälle: Familiennachzug, Aufenthaltsverlängerung nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft, Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen (Härtefälle, Sans-Papiers, wichtige öffentliche Interessen, Rentnerinnen und Rentner), Aufenthalt zu Studienzwecken (Studierende). Sie ordnet auch Rückführungsmassnahmen und Einreiseverbote an.
Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

Veröffentlicht am

11-09-2024

Extra Informationen

Status
Inaktiv
Standort
Bern
Führerschein erforderlich?
Nein
Auto erforderlich?
Nein
Motivationsschreiben erforderlich?
Nein