Arbeitszeit

Hast du vor Kurzem angefangen zu arbeiten oder stehst kurz davor einen neuen Job anzunehmen? Hier findest du alles zum Thema Arbeitszeit, wie Überstunden und Überzeit geregelt sind und einen Arbeitszeitrechner.

Allgemein gilt die Zeit, während der sich der ArbeitnehmerIn zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat, als Arbeitszeit, hierzu zählen keine Ruhepausen sondern rein die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Der Weg zur Arbeitsstelle und auch der Weg von der Arbeit wird nicht zur Arbeitszeit gezählt, als Ausnahme gelten hier Wege die vollbracht werden weil du deine Arbeit ausserhalb von deinem gewöhnlichen Arbeitsplatz vollbringen musst.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes und sorgt dafür Übermüdungserscheinungen zu vermeiden und garantiert Erholungs- und Ruhephase für alle ArbeitnehmerInnen. Besonders mit der zunehmenden Arbeit im Homeoffice und der dadurch verbundenen Vermischung von Arbeit und Privatem, ist eine Arbeitszeiterfassung wichtig. All das ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Informiere dich am Besten schon im Vorhinein über deine Rechte und schaue nach, wie die Arbeitszeit in deinem Vertrag erfasst ist.

In der Schweiz gilt jede Arbeit die zwischen 6 und 20 Uhr erledigt wird, als Tagesarbeit, von 20 bis 23 Uhr als Abendarbeit und ist bewilligungsfrei. Nachtarbeit, also Arbeitszeit von 23 bis 6 Uhr, ist im Normalfall untersagt, ausser eine begründete Ausnahme liegt vor. Hier ist ebenfalls zu beachten, dass die tägliche Arbeitszeit von neun Stunden nicht überschritten werden darf. Als ArbeitgeberIn musst du immer eine Arbeitszeiterfassung deiner MitarbeiterInnen vorlegen können um gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Bist du Selbstständig oder führst eine höhere leitende Tätigkeit aus? Dann gelten die Vorgaben für Ruhe- und Arbeitszeiten nicht.

Arbeitszeitrechner

Wie wird deine Arbeitszeit eigentlich berechnet? Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Angestellte in industriellen Betrieben, Büropersonal und Verkaufspersonal maximal 45 Stunden pro Woche Arbeitszeit haben. Allen anderen ArbeitnehmerInnen steht laut Arbeitszeitrechner eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden zu. Jugendliche geniessen hier eine besondere Regelung denn ihre Arbeitszeit darf täglich nicht mehr als neun Stunden ausmachen.

Willst du wissen wie viel Ferien und Feiertage dir zustehen und was alles unter deine Arbeitszeit fällt? Mit dem Arbeitszeitrechner kannst du dir ganz genau ausrechnen welche Termine und Fristen innerhalb deiner Arbeitszeit liegen, welche Projekte nicht möglich sind und was in die Überzeit fällt. Lies am Besten unter Ferienanspruch Schweiz nach, dort findest du alles was du zum Thema Ferien wissen musst.

Überstunden

Als Überstunden oder Überzeit versteht man grundsätzlich jene Zeit die die übliche Arbeitszeit übersteigt. Sollte dein Chef von dir verlangen Überstunden zu leisten gibt es einiges worauf du achten solltest, denn ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet Mehrarbeit zu leisten wenn sie vom Job erfordert ist. Überzeit darf die vertraglich festgelegte Höchstarbeitszeit jedoch nicht überschreiten, je nach Arbeitsbereich liegt diese zwischen 45 und 50 Wochenstunden. In deinem Vertrag sollte stehen wie in deinem Unternehmen Arbeitszeit und Überzeit vereinbart sind, gesetzlich geregelt ist Folgendes:

  • Überstunden dürfen nur geleistet werden wenn sie notwendig und physisch sowie psychisch zumutbar sind.
  • Wenn vertraglich nicht anders festgelegt, muss eine Überstunden Auszahlung als Lohnzuschlag von 25% ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
  • Pro Tag dürfen nicht mehr als zwei Stunden und pro Jahr, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 45 Stunden, nicht mehr als 170 Stunden, Überzeit geleistet werden.

Was passiert wenn Überstunden anfallen während du in Kurzarbeit bist?

Das Überstunden anfallen während du nicht Vollzeit arbeitest sollte prinzipiell nicht passieren, denn in diesem Fall kann die Kurzarbeit angezweifelt werden. Lies am Besten unter Kurzarbeit nach, dort findest du alles was du dazu wissen musst.

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