Vertragsarten

Du möchtest ein neues Arbeitsverhältnis eingehen und fragst dich aber, was es alles für Vertragsarten gibt? Was für Regelungen gelten für welche Vertragsart und welche davon treffen auf dich zu? Dann bist du hier an der richtigen Adresse! Verträge enthalten so ziemlich alles Wichtige, was deine Arbeitsbedingungen und -rechte betreffen, deshalb solltest du dich vor dem Unterzeichnen eines Vertrags ausgiebig informieren.

Wir haben dir hier eine kleine Zusammenfassung von Vertragsarten zusammengestellt, damit du einen besseren Überblick über diese bekommst.

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Du hast bestimmt schon oft von einem Werkvertrag und einem Arbeitsvertrag gehört, oder? Doch gibt es eigentlich Unterschiede zwischen den beiden Vertragsarten und wenn ja welche sind das? Die Antwort lautet, ja, es gibt auf jeden Fall Unterschiede zwischen den beiden Verträgen.

Bei einem Werkvertrag ist der sogennante “Werkunternehmer” vertraglich gar nicht zur Arbeit verpflichtet, sondern zur Herstellung eines Werkes, wie zum Beispiel ein Tischler ode Künstler es ist. Daher ist die Vertragspflicht des Werkunternehmers erfolgs- und nicht tätigkeitsbezogen. Es ist in einem Werkvertrag also eher das was (das Werk) und nicht das wie (die Arbeit) entscheidend! Im Gegensatz dazu, geht es in einem Arbeitsvertrag eher um das wie, also die Arbeit an sich. Arbeitsverträge sind eine spezielle Art von Dienstverträgen und, welche immer tätigkeitsbezogen sind. Zudem gilt in einem Arbeitsvertrag das Arbeitsrecht, was sich von dem Werkvertrag unterscheidet.

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der im Gegensatz zu dem befristeten Dienstvertrag, ohne bestimmte Dauer läuft. Das heisst, eine festgelegte Terminierung des Vertrags ist nicht vorhanden. Für diesen gelten, wie für fast alle anderen Vertragsarten, gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einhalten muss. Ausserhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist des unbefristeten Arbeitsvertrags im ersten Jahr einen Monat, vom zweiten bis zum neunten Jahr zwei Monate und ab dem zehnten Jahr drei Monate. Die Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrags erfolgt grundsätzlich zum Monatsende.

Befristeter Dienstvertrag

Ähnlich dem Werkvertrag ist ein freier Dienstvertrag. Wie beim Werkvertrag stehst du bei einem freien Dienstvertrag einem Auftraggeber für eine gewisse Zeit als Arbeiter zur Verfügung. Du bist dabei zeittechnisch und ortstechnich vom Unternehmen unabhängig. Als Arbeitnehmer arbeitest du jedoch meiste Zeit mit den von der Firma zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Bei diesem Arbeitsverhältnis wird man unter anderem weniger kontrolliert und ist nicht wirklich intensiv in den Betrieb eingebunden. Was diesen Vertrag vom Werkvertrag unterscheidet ist, dass du das Recht auf einen Vertreter für deine Arbeit hast, der genauso gut fachlich ausgebildet ist wie du. Ein weiterer Unterschied zum Werkvertrag ist folgender: Auch wenn das Ergebnis der erstellten Arbeit nicht den Vorstellungen des Arbeitgebers entspricht, hat man Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

Beim Thema Kündigung ist es wichtig zu erwähnen, dass eine ordentliche Kündigung bei einem befristeten Dienstvertrag vor dem Ende des Vertrags im Normalfall nicht möglich ist. Es sei denn, es ist arbeitsvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag bewusst vorgesehen. Eine ausserordentliche Kündigung ist hingegen auch vor Beendigung des befristeten Dienstvertrags von beiden Vertragsparteien möglich, falls es einen wichtigen Grund dafür geben sollte, wie beispielsweise ein schwerer Vertragsbruch.

Einzelarbeitsvertrag

Der wohl typischste Arbeitsvertrag ist der Einzelarbeitsvertrag. Er bezeichnet einen einzelnen Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird und die Rechte und Pflichten beider Parteien beinhaltet. In diesem wird festgelegt, wann und als was der Arbeitnehmer eingestellt wird und welche zusätzlichen Einzelheiten, wie Prämien und Zulagen, gelten. Der Einzelarbeitsvertrag lässt sich nochmals in einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag unterteilen, worüber du soeben Näheres erfahren hast.

Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag wird im Gegensatz zu einem Einzelarbeitsvertrag nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt, sondern zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt und ist daher ein Vertrag auf überbetrieblicher Ebene. Diese regeln all die wichtigen Bedingungen wie Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien und Kündigungsfristen. Den Kollektivvertrag gibt es in der ganzen Schweiz, sowie in den einzelnen Kantonen und muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Er muss zudem in schriftlicher Form vorliegen um gültig zu sein und kann durch eine ordentliche oder ausserordentliche Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder bei Befristung durch Zeitablauf beendet werden. Der Oberbegriff für einen Kollektivvertrag ist der Tarifvertrag, der einen bürgerlich-rechtlichen Vertrag zwischen Parteien mit Tariffähigkeit, wie zum Beispiel Gewerkschaften oder Arbeitgebern, beschreibt.

Praktikumsvertrag

Falls du mit dem Gedanken spielst, ein Praktikum zu absolvieren, solltest du dir im Vorhinein ein paar Informationen zum Praktikumsvertrag besorgen, damit du auf alles vorbereitet bist. Das Praktikum gilt als befristetes Arbeitsverhältnis, deshalb gelten die Bestimmungen des Obligationenrecht und die im Arbeitsgesetz festgelegten Regelungen der Arbeitszeiten. Als Praktikant hat man in der Regel ein Anrecht auf Lohn, es wird jedoch gesetzlich nichts vorgegeben und wird deshalb nach dem Ermessen vom Unternehmen festgelegt. Diese richten sich meist nach der Dauer des Praktikums und dem Erfahrungshintergrund des Praktikanten. Du hast wie jeder normale Angestellte auch das Recht auf bezahlte Ferien, sowie auf den Erhalt eines Praktikumszeugnisses am Ende deines Praktikums. Stelle also vor dem Unterschreiben sicher, dass all diese Bedingungen in deinem Praktikumsvertrag vorhanden sind!

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist das rechtliche Gegenstück zu einem Arbeitsvertrag. Dieser wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und hat im Gegensatz zum Arbeitsvertrag den Zweck, mit der Zustimmigkeit von beiden Seiten, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden bzw. auzuheben. Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich daher um einen zweiseitigen Vertrag, da sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen und diesen Vertrag unterschreiben müssen. Damit der Aufhebungsvertrag gültig ist, muss dieser schriftlich erfolgen, muss von beiden Seiten im Original unterschrieben werden und darf nicht per Mail, per SMS oder mündlich erfolgen.

Wie du siehst, gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Vertragsarten, die du vielleicht davor auch noch nicht gehört hattest. Falls auch du auf der Suche nach einem Job bist, schau doch mal bei unseren Stellenanzeigen vorbei und entdecke auf diese Weise eine der vielen Vertragsarten!

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