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Werkstudent

Klassische Werkstudenten gibt es in der Schweiz keine – kein Grund sich den Begriff als Schweizer oder Schweizerin nicht trotzdem auszuborgen.
«Werkstudent» sein, das tönt irgendwie ordentlich und produktiv – zumindest für viele helvetische Ohren. Der Begriff bietet einen willkommenen Gegensatz zum Image des ewigfaulen Nutzniessers, das dem Studentendasein hartnäckig anhaftet. Kein Wunder also, dass Schweizer Studierende «Werkstudent» gerne auf Formularen und in Bewerbungen angeben. Aber auch deutsche Firmen suchen für ihre Zweigstellen in der Schweiz zum Teil «Werkstudenten». Beides ist aber eigentlich falsch: Nur wenige wissen, dass sich Schweizer «Werkstudenten» mit diesem Titel mit fremden Wortfedern schmücken.

 

Worte ausleihen soll wohl noch erlaubt sein

Schweizer haben – ganz im Gegensatz zu ihren deutschen Studienkolleginnen – als arbeitende Studierende keinen Sonderstatus in der Sozialversicherung. Wir von Jobagent finden deshalb: Schweizer Studierende haben es aufgrund des fehlenden Studentenstatus wodurch Steuer- und Versicherungsvorteile wegfallen, nicht immer einfach und dürfen ihren Lebenslauf durchaus, aber in Massen, mit dem Wort «Werkstudent» ausschmücken – ob sie sich dabei mit entlehnten Bezeichnungen ins rechte Licht rücken oder nicht!

 

Deutsche Werkstudentenvorteile an Auflagen geknüpft

Der offizielle Status als «Werkstudent» in Deutschland ist jedoch nicht bloss ein Zierwort, es ist ein Sonderstatus der auch Einschränkungen nach sich zieht: Als Werkstudent kann nur gearbeitet werden, wenn ein laufendes Vollzeitstudium nachgewiesen werden kann. Auch während eines Urlaubssemesters ist die Arbeit als Werkstudent nicht möglich. Mehr als 19,5 Stunden Arbeit zu Bürozeiten pro Woche ist tabu. Langzeitstudierende über dem 25. Fachsemester haben Pech: Auch für sie verfällt die Möglichkeit als Werkstudenten angestellt zu werden. Das deutsche Regelwerk ist komplex – ein äquivalentes System existiert in der Schweiz gar nicht!

 

Werkstudenten bedeutet in Deutschland: Steuervorteil

Kurz und knapp: Werkstudent sein hat in Deutschland steuertechnische Vorteile, denn am Ende des Jahres bekommen sowohl Werkstudenten als auch ihre Arbeitgeber die gezahlten Steuern zum grössten Teil zurückgezahlt. Mehr arbeiten geht immer – aber mehr Arbeitszeit muss anders versteuert und sozialversichert werden, sodass der Werkstudentenstatus erlischt. Es gibt jedoch einen weiteren Unterschied zwischen dem deutschen und dem Schweizer System: deutsche Studierende zahlen aus Schweizer Sicht verdammt tiefe Krankenkassenbeiträge.

 

Die 107 € Krankenkasse/ Mt. geht deutschen Studis auf den Zeiger

Krankenkassenversicherungsprämien sind in Deutschland für junge Studierende tariflich festgelegt. Jana S., Philosophiestudentin aus Konstanz, klärt auf: «Deutsche Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung erfasst oder müssen sich per Studentenstatus – unabhängig vom Werkstudentenstatus – selber studentisch versichern. Im Unterschied zu der Schweiz sind diese studentischen Versicherungen tariflich geregelt.« Auf Nachfrage spezifiziert sie: «Der Studententarif beträgt derzeit etwas mehr als 107 € pro Monat.» Jenseits der 25 zahle man dann auch als Student den normalen Krankenkassenpreis, weil einfach angenommen werde, dass deutsche Studierende mit 25 in der Tasche hätten. Jana S.  fügt an: «Auch deutsche Studierende sind von Versicherungsbeiträgen weniger als begeistert. 107 Euro scheint vielleicht nicht viel, aber deutsche Studierende nerven sich vor allem darüber, dass dieser Tarif immer wieder steigt und die Prämie teurer wird.» 

 

Krankenkasse und Co. für Schweizer Studis

Die Situation gestaltet sich für Studierende in der Schweiz etwas anders: Wer an einer Schweizer Uni studiert, kann keine verbilligte Krankenkassenprämien qua des Studierendenstatus geltend machen – man bezahlt gleichhohe Krankenversicherungsprämien wie ein Vollverdiener. Schweizer Studis können jedoch, genau wie alle Schweizer, «bescheidene finanzielle Möglichkeiten» geltend machen und werden beim Bezahlen der Krankenkassenprämien mit einer Prämienverbilligung unterstützt. 

 

Bist Du Schweizer? Dann bist Du kein Werkstudent

Aber zurück zum Thema der Werkstudenten: Schweizer Studierende geniessen einen weniger starken Sonderstatus in der Sozialversicherung, verglichen mit den deutschen Studierenden. Bist Du quasi «arbeitslos» (voll im Studium) in der Schweiz, will der Staat trotzdem Kohle von Dir: Alle Schweizer Studierenden über 20 Jahren müssen jährlich den Mindestbeitrag von 496 Franken an die AHV/ IV/ EO einzahlen. Schweizer Studierende haben einen entscheidenden Vorteil: Sie «dürfen» neben dem Studium soviel arbeiten, wie sie wollen ( *hust* oder müssen *hust*) – es gibt keinen Sonderstatus, den sie zu verlieren fürchten müssten.

 

Schweizer Studis: Geht arbeiten!

Schweizer Studierende haben ein Interesse daran, genug Erwerbsarbeit nachzugehen: Nur dann «entfällt» für sie die Beitragspflicht an die AHV/ IV/ EO, weil sie bereits vom Arbeitsgeber bezahlt wurde. Alles in Allem scheint es so, als würden Studierende in der Schweiz weniger geschont als im Nachbarsland. Bei der Höhe der Krankenkassenprämien, Sozialbeiträgen und Studiengebühren sind Studierende damit gut beraten, einen guten Nebenjob zu finden.

 

Gibt es nun Werkstudenten in der Schweiz?

Die Antwort? Nein, Werkstudenten existieren in der Schweiz – juristisch – keine. Das hält allerdings wohl niemanden davon ab, auf einem Formular, selbstgefällig grinsend, «Werkstudent» oder «Werkstudentin» zu notieren – nur um damit anzugeben, dass man auch als Studierende/r nicht mit dem goldenen Löffel im Mund geboren wurde. Daher, liebe «büezenden» Schweizer Studis, wenn ihr das nächste Mal leicht abfällig gefragt werdet, was ihr so an der Uni treibt, antwortet einfach «Ich bin Werkstudent». Die oder der Fragende wird automatisch verwirrt die Augenbrauen hochziehen und euch mit neuer Anerkennung mustern – ausser es ist ein deusche/r Kommilitone, dann lasst es lieber.

 

Noch kein «büezender» Werkstudent, weil noch keine Stelle gefunden? Dann nichts wie los!
Bei Fragen rund um den Lebenslauf und den Bewerbungsprozess, kannst du gerne einen Blick auf unsere Bewerbungstipps werfen! 

 

Quellen:

https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/werkstudenten-job

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO: https://www.ahv-iv.ch/p/2.10.d

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